Feuerwerkskörper Typ F2 im Ortsgebiet verboten

Knallfrosch1Grundsätzlich ist gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG 2010 die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 (Doppelschläge, Blitzknallkörper, Pyrodrifter, Knallfrösche, Sprungräder, Baby-Raketen, Vulkan-Fontänen, steigende Wirbel) im Ortsgebiet verboten, es sei denn, die Verwendung erfolgt im Rahmen einer genehmigten Mitverwendung, die eine bescheidmäßige Einzelentscheidung mit den erforderlichen Auflagen, Bedingungen und Befristungen darstellt.


Donnerstag, den 17. Dezember 2015 um 15:54 Uhr