Antrag Wahlkarte EUROPAWAHL 2024

Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht) sind Sie berechtigt, wenn Sie

  • spätestens am Tag der Wahl (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollenden.
  • Österreicherin/Österreicher oder Unionsbürgerin/Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin/Auslandösterreicher
  • am Stichtag (26. März 2024) in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind und
  • kein Wahlausschließungsgrund im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vorliegt.

Sollten Sie sich am Wahltag (9. Juni 2024) nicht an Ihrem Hauptwohnsitz aufhalten, so können Sie Ihr Wahlrecht mittels Briefwahl ausüben.

Möglichkeiten zum Beantragen der dafür nötigen Wahlkarte

Persönlich zu den Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt oder
schriftlich

  • per Brief
  • per Fax
  • per E-Mail
  • mittels Online-Formular

(bitte Ausweiskopie mitsenden oder Reisepassnummer angeben)

ACHTUNG: WAHLKARTEN KÖNNEN NICHT TELEFONISCH BEANTRAGT WERDEN!

Schriftliche Beantragung der Wahlkarte bis Mittwoch, 5.6.2024
Persönliche Beantragung der Wahlkarte bis Freitag, 7.6.2024, 12.00 Uhr

Online-Formular zur Beantragung der Wahlkarte